- Rückzahlungsfrist
- Rụ̈ck|zah|lungs|frist, die: Frist, innerhalb deren etw. zurückzuzahlen ist.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Kredit, landwirtschaftlicher — Kredit, landwirtschaftlicher, der Darlehnskredit der Landwirte. Nach dem Zweck der Kreditaufnahme ist er entweder Besitz , Meliorations oder Betriebskredit. Der Besitzkredit ist der zum Zweck des Erwerbs oder der Erhaltung des Besitzes in… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Reynette — Bonenfant, besser bekannt als Reynette von Koblenz (* um 1340; † nach 1390) war eine bedeutende jüdische Geldhändlerin in Koblenz und am Mittelrhein. Reynettes Geburtsname ist nicht bekannt. 1358 lebte sie in erster Ehe mit Leo von Münstermaifeld … Deutsch Wikipedia
Bon [1] — Bon (franz., spr. bong, »gut«), Gutschein, Verpflichtungsschein (s.d.), schriftliche Anweisung zur Zahlung; daher B. à vue, auf Sicht zahlbarer Schein, auch allgemein jeder Geldschein. Bons royaux hießen die seit 1824 ausgegebenen französischen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bundesgesetz über den Konsumkredit — Basisdaten Titel: Bundesgesetz über den Konsumkredit Kurztitel: Konsumkreditgesetz Abkürzung: KKG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie … Deutsch Wikipedia
Japan — Land der aufgehenden Sonne (umgangssprachlich); Nippon * * * Ja|pan; s: Inselstaat in Ostasien. * * * Japan, Kurzinformation: Fläche: 377 855 km2 Einwohner: (2000) 126,9 Mio … Universal-Lexikon
Anlagen — I Anlagen, Anlagekapital, Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens dauerhaft zur Verfügung zu stehen und nicht direkt in die Produkte einzugehen. In der Bilanz werden diese Gegenstände im… … Universal-Lexikon